Koordinatenliste
Punktnummern, Lagekoordinaten, Höhen und vereinbarte Beschreibungen. Koordinaten- und Höhensystem werden eindeutig angegeben.
Für Bestandsaufnahmen, Absteckungen und Kontrollmessungen: Wir bringen Sie mit passenden Fachbüros für Vermessung mit GNSS, Tachymeter und Nivelliergerät zusammen.
Klassische Vermessung erfasst gezielt Punkte und Höhen. GNSS-Empfänger nutzen Satellitensignale, Tachymeter messen Winkel und Entfernungen. Beim Nivellement werden Höhenunterschiede zwischen Punkten bestimmt.
Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Bestandspläne, die Absteckung von Bauwerken und die Kontrolle von Veränderungen. Referenz- und Kontrollpunkte ergänzen außerdem Drohnenaufnahmen und Laserscans.
Benötigen Sie ein Grundstücksaufmaß, eine Absteckung oder Messpunkte für eine Befliegung? Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Wir helfen Ihnen, ein Fachbüro mit der passenden Erfahrung zu finden.
Messverfahren und Genauigkeit richten sich nach Ihrer Aufgabe. Lage- und Höhenanforderungen, das Bezugssystem und die Prüfung der Ergebnisse werden vorab vereinbart.
Messdaten für Planung, Bauausführung und die Kontrolle von Veränderungen.

Vermessene Punkte für Drohnenaufnahmen und Laserscans. Sie unterstützen den Anschluss an ein Koordinatensystem und die unabhängige Prüfung der Daten.

Grundstücke und Bauwerke aufnehmen oder geplante Achsen und Gebäudepunkte in die Örtlichkeit übertragen. Für Planung und Bauausführung.

Grenzvermessungen und Grundstücksteilungen erfordern die zuständige beziehungsweise befugte Vermessungsstelle. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland.

Wiederkehrende Messungen an Bauwerken, Gelände und Infrastruktur. Messaufbau, Genauigkeit und Zeitabstände werden auf die erwarteten Veränderungen abgestimmt.
Vereinbaren Sie vorab, welche Messdaten, Pläne und Nachweise Sie für Ihre Arbeit benötigen.
Punktnummern, Lagekoordinaten, Höhen und vereinbarte Beschreibungen. Koordinaten- und Höhensystem werden eindeutig angegeben.
Dokumentation der Messung und der vereinbarten Qualitätsprüfungen. Für die Nachvollziehbarkeit und weitere Verwendung der Ergebnisse.
Zeichnerische Darstellung der aufgenommenen Objekte, Punkte und Höhen. Inhalt, Maßstab und Verwendungszweck werden vorab festgelegt.
Schnitte durch Gelände oder Bauwerke. Zum Beispiel für Trassenplanung, Böschungen und den Vergleich mehrerer Messzeitpunkte.
Nachweise zu übertragenen Punkten oder Auswertungen wiederkehrender Messungen. Art und Umfang richten sich nach Ihrem Projekt.
Die Angaben dienen der Orientierung. Die geforderte Lage- und Höhengenauigkeit wird für Ihr Projekt vereinbart.
| Verfahren | Genauigkeit | Typischer Einsatz | Stärke | Schwäche |
|---|---|---|---|---|
| Drohnenvermessung | > 1 cm* | Gelände, Baustellen | Große Flächen | Wetter, Flugbetrieb |
| UAV-LiDAR | Projektabhängig | Wald, Trassen, Gelände | Bodenpunkte zwischen Bewuchs | Sichtlücken zum Boden nötig |
| Terrestrisches Laserscanning | mm-Bereich* | Gebäude, Anlagen | Hoher Detailgrad | Mehrere Standpunkte |
| SLAM / Mobile Mapping | cm-Bereich* | Innenräume, Bestände | Aufnahme in Bewegung | Drift, Kontrollbedarf |
| Photogrammetrie | > 1 cm* | Luftbilder, 3D-Modelle | Farbe und Textur | Sichtbare Oberflächen nötig |
| GNSS / Tachymeter | mm-cm* | Einzelpunkte, Absteckung | Gezielte Punktmessung | Flächen punktweise erfassen |
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* Abhängig von Messsystem, Aufnahmebedingungen und Auswertung. Drohnenvermessung ist der Oberbegriff; LiDAR und Photogrammetrie sind mögliche Aufnahmeverfahren.
Die folgenden Preisrahmen dienen als Orientierung. Aufgabe, Anzahl der Messpunkte, Zugänglichkeit und Auswertung bestimmen den Aufwand.
| Projektart | Preisspanne | Umfang |
|---|---|---|
| Passpunkt-Einmessung | 500 - 1.500 € | 5-10 Passpunkte für UAV-Befliegung |
| Grundstücksaufnahme | 800 - 2.500 € | Bestand, Einmessung, Lageplan |
| Absteckung Baustelle | 900 - 1.500 € / Tag | Tagessatz Vermessungsteam |
| Nivellement Präzision | 1.200 - 3.500 € | Setzungsmessung, Monitoring |
| Amtliche Grenzvermessung | Nach Gebührenregelung | Abhängig von Bundesland und Aufgabe |
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Die genannten Euro-Beträge sind Netto-Richtwerte, ohne MwSt. Das Fachbüro kalkuliert die vereinbarte Leistung. Bei amtlichen Vermessungen gelten die einschlägigen Gebührenregelungen; die zuständige Stelle erläutert die Kosten.
Wir vermitteln den Kontakt. Das beauftragte Fachbüro plant die Messung und liefert die vereinbarten Ergebnisse.
Sie nennen uns Standort, Aufgabe und Ziel. Wir klären offene Fragen und sprechen passende Fachbüros für Ihr Vorhaben an.
Das Fachbüro stimmt Messumfang, Genauigkeit und Ergebnisse mit Ihnen ab. Bezugssystem, vorhandene Unterlagen und Zugang werden geklärt.
Das Fachbüro nimmt die vereinbarten Punkte und Höhen auf oder überträgt Planpunkte in die Örtlichkeit. Das Messverfahren richtet sich nach der Aufgabe.
Die Messdaten werden ausgewertet und geprüft. Sie erhalten die vereinbarten Koordinaten, Pläne, Protokolle oder Monitoring-Auswertungen.
Für den Anfang reichen Projektort, Aufgabe und gewünschter Zeitraum. Weitere Angaben klären wir gemeinsam.
Wenn Sie bereits Pläne, eine Flächenabgrenzung oder Vorgaben zu den Ergebnissen haben, können Sie diese für die Anfrage bereithalten.
Sie müssen noch nicht alle Details kennen. Wir melden uns persönlich und besprechen die nächsten Schritte.
Projekt anfragenLernen Sie Leistungen und Schwerpunkte der Anbieter kennen. Welche Leistungen ein Büro für Ihr Projekt übernimmt, klären wir mit Ihrer Anfrage.
Der Verwendungszweck entscheidet, welche Leistung und welche Vermessungsstelle Sie benötigen.
Technische Vermessung: Bestandsaufnahmen, Passpunkte, Absteckungen und Kontrollmessungen werden nach den Anforderungen Ihres Projekts vereinbart. Ein technisch genauer Datensatz ist nicht automatisch eine amtliche Vermessung.
Kataster und Grenzen: Für Grenzvermessungen und Grundstücksteilungen gelten die Vorgaben des jeweiligen Bundeslands. Je nach Zuständigkeit kommen Vermessungsbehörden oder befugte Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) infrage.
Unterlagen für Ihr Bauvorhaben: Teilen Sie die Anforderungen Ihrer Planer oder Behörde bereits in der Anfrage mit. So lässt sich klären, welche Art von Lageplan oder Nachweis benötigt wird und wer ihn erstellen darf.
Kosten und Beauftragung: Bei amtlichen Leistungen erläutert die zuständige Stelle die geltenden Gebühren und den Ablauf. Für technische Leistungen legt das Angebot Messumfang, Auswertung und Liefertermin fest.
Informationen der Behörden: Liegenschaftskataster in NRW · Grundstücksvermessung in Bayern.
GNSS ist der Oberbegriff für globale Satellitennavigationssysteme. GPS ist eines davon; weitere sind Galileo, GLONASS und BeiDou. Vermessungsempfänger können Signale mehrerer Systeme nutzen.
RTK steht für Real-Time Kinematic. Dabei werden Referenzdaten für die Positionsbestimmung in Echtzeit verwendet. Unter geeigneten Bedingungen sind Messungen im Zentimeterbereich möglich. Die Qualität wird während der Messung kontrolliert.
GNSS benötigt geeigneten Satellitenempfang. Gebäude und Bewuchs können ihn beeinträchtigen. Ein Tachymeter misst Winkel und Entfernungen zu sichtbaren Zielpunkten. Das Fachbüro wählt das passende Verfahren oder kombiniert mehrere Methoden.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure übernehmen hoheitliche Vermessungsaufgaben im Rahmen ihrer landesrechtlichen Befugnisse. Auch Vermessungsbehörden führen amtliche Arbeiten aus. Die Zuständigkeit hängt von Bundesland und Aufgabe ab.
Die Preisrahmen auf dieser Seite beginnen bei 500 bis 1.500 Euro netto für eine Passpunkt-Einmessung. Für Bestandsaufnahmen und Absteckungen gelten andere Umfänge. Das konkrete Angebot richtet sich nach Aufgabe, Messaufwand und Auswertung.
Passpunkte unterstützen die Einbindung und Anpassung eines Datensatzes. Unabhängige Kontrollpunkte dienen der Prüfung des Ergebnisses. Wie viele Punkte nötig sind, hängt vom Aufnahmeverfahren und den Projektanforderungen ab.
In der Regel organisiert das Fachbüro die benötigten Referenzdaten. Wenn Ihr Projekt besondere Vorgaben zu Diensten, Referenzstationen oder Nachweisen enthält, teilen Sie diese vor der Beauftragung mit.
Das richtet sich nach den Vorgaben Ihrer Planung und der anschließenden Datennutzung. Lage- und Höhensystem sollten ausdrücklich vereinbart werden. Übergeben Sie vorhandene Projektvorgaben und Vermessungsdaten an das Fachbüro.
Nennen Sie das Bundesland, den Standort und Ihr Anliegen, etwa eine Grenzklärung oder Grundstücksteilung. Die zuständige Kataster- oder Vermessungsbehörde kann Ihnen die befugten Stellen und das erforderliche Verfahren nennen.
Sie hängt von Messverfahren, Messaufbau, Umgebung und Auswertung ab. Legen Sie vorab fest, welche Lage- und Höhengenauigkeit Ihre Aufgabe benötigt und wie die Ergebnisse geprüft werden sollen. Eine allgemeine Geräteangabe ersetzt diese Vereinbarung nicht.
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