Was ist ein Fernpilotenzeugnis für Drohnenpiloten?
Was man über das Fernpilotenzeugnis in der EU-Drohnenverordnung wissen sollte
- Zuständige Behörde: Das Fernpilotenzeugnis wird von der nationalen Luftfahrtbehörde des jeweiligen EU-Landes ausgestellt, in dem der Drohnenpilot ansässig ist.
- Online-Training und Test: Drohnenpiloten müssen ein von der nationalen Luftfahrtbehörde bereitgestelltes Online-Training absolvieren und einen Online-Test bestehen, der das Wissen über die relevanten Vorschriften und sicheren Betriebsverfahren überprüft.
- Gültigkeit: Das Fernpilotenzeugnis ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig, sodass Piloten ihre Drohnen in verschiedenen Ländern gemäß den lokalen Vorschriften betreiben können.
- Anerkennung: Die EU-Drohnenverordnung sieht die gegenseitige Anerkennung der Fernpilotenzeugnisse zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor, um die Mobilität der Drohnenpiloten innerhalb der EU zu erleichtern.
- Erneuerung und Aktualisierung: Drohnenpiloten müssen ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen, um ihr Fernpilotenzeugnis auf dem neuesten Stand zu halten. Die Anforderungen für die Erneuerung oder Aktualisierung können je nach Land variieren.
Für weitere Informationen zum Thema Drohnen und zur Klärung spezifischer Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von Drohnen empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei den zuständigen Genehmigungsbehörden wie dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu informieren. Besuchen Sie dazu bitte die offizielle Website des LBA unter https://www.lba.de/DE/Drohnen/Drohnen_node.html
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